Gutachten

Unsere Gutachten richten sich nach dem Grund der Wertermittlung. Wir erstellen für Sie sachverständige Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert), Versicherungswert, Beleihungswert, oder eine Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks.

Dabei wird jedes Gutachten individuell für das betroffene Objekt erstellt. Wir erstellen keine Gutachten ohne persönliche Ortsbesichtigung mit Foto- und Zustands-Dokumentation.

Bewertungen

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) definiert: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächliche Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Vergleichswertverfahren

Sachwertverfahren

Ertragswertverfahren

Sichtweisen auf Ihre Immobilie

Lösungen

Gründe für ein Gutachten gibt es viele – mal schönere, mal weniger schöne.
Eines ist aber allen Gutachten gemein: reibungslos, schnell und professionell sollen sie ablaufen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und die Leistungsfähigkeit unseres Büros. Wir sind Profis und handeln wie Profis!

Unter anderem unterstützen wir Sie gerne bei den folgenden Anlässen bei der Wertermittlung

An- und Verkauf

Unsere Wertgutachten schaffen eine Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie für Preisverhandlungen.

Gutachten zur Kreditvergabe (Beleihungswertermittlung)

Soll eine Immobilie beliehen werden, wird häufig ein Gutachten im Rahmen der Kreditvergabe bzw. -analyse benötigt.

Vermögensauseinandersetzungen

(z.B. Erbfall, Ehescheidung oder Schenkung)

Im Erb- oder Schenkungsfall muss der Wert von Immobilien festgestellt werden, damit bspw. Klarheit über den Auszahlungswert besteht. Im Falle einer Ehescheidung muss zum Beispiel für den Zugewinnausgleich der Verkehrswert im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.

Zur Festsetzung von steuerlichen Werten / Vermögensaufstellung

Der Wert von Immobilien wird unter anderem benötigt für die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung des Kaufpreises, die Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert, die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen und umgekehrt.

Zwangsversteigerung / Grundbucheintragungen

Unsere Arbeit dient unter anderem als Grundlage für die Verkehrswertfestsetzungen durch Gerichte.

Mietstreitigkeiten

Nicht selten unterstützen wir bei der Ermittlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete.

Grundbucheintragungen

Die Wertermittlung von Grunddienstbarkeiten (z. B. Wohnrechten, Wegerechten, Niesbrauch etc.) ist notwendig, um Lasten und Beschränkungen im Grundbuch in Abt. II bewerten zu können.

Unterlagen, die zur Erstellung eines Gutachten benötigt werden:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Grundrisse und Pläne
  • Flächenberechnung
  • Baubeschreibung
  • Kopie Gebäudeversicherung
  • Mietvertrag bei vermieteten Objekten

Die aufgeführten Unterlagen sollten für die Erstellung des Gutachtens zur Verfügung stehen.

Gerne können fehlende Dokumente durch uns besorgt werden.

Auf Wunsch stellen wir für Sie den Kontakt zu den ausstellenden Einrichtungen her oder empfehlen Ihnen kompetente Dienstleister für Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie uns

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